Kommunalwahl Stelle · Tage

Ein Acker hat keine Lobby.
Wir sind ihre.

Am südlichen Ortsrand von Stelle soll aus fruchtbarem Ackerland Bauland werden: die Fläche S2 am Hohen Feld. Wir sind die Nachbarschaft Am Wasserturm, Hohes Feld und Am Schlatthorn – und erklären hier ausführlich, worum es geht, was wir bereits erreicht haben und worauf es bei der Kommunalwahl am 13. September ankommt.

Der Wasserturm und das Ackerland am südlichen Ortsrand – die eigentliche Karte der Fläche folgt weiter unten.

~29.000 m²Gesamtes Feld (Fläche 18)
~11.000 m²davon Teilfläche S2
~25–35Wohneinheiten möglich · grobe Schätzung, siehe Argument 02
13.09.Kommunalwahl 2026
Worum es geht

Eine Ackerfläche, viele Namen – ein Grundstück

Die Fläche taucht in verschiedenen Verfahren unter verschiedenen Bezeichnungen auf. Gemeint ist immer dasselbe Grundstück am südlichen Ortsrand von Stelle.

Ausschnitt aus dem Landschaftsplan-Vorentwurf: die Fläche W am Ortsrand von Stelle, mit Baumreihen-Schutzstreifen und Ortslage Stelle im Hintergrund

Ausschnitt Landschaftsplan-Vorentwurf, Planungsgruppe Landschaft: Lage der Fläche „W" (rot) südlich von „Unter den Linden", zwischen A39 und Ortslage Stelle. Der schraffierte Streifen markiert schützenswerte Baumreihen.

Amtliche Bezeichnungen
„Fläche S2" / „Fläche 18" (FNP-Vorentwurf 2035) · „Fläche W" (Landschaftsplan-Vorentwurf) · „Hohes Feld – Süd" (B-Plan-Aufstellungsbeschluss 2017, DS-Nr. XVII/106-01)
Flurstücke
Gemarkung Stelle, Flur 20, Flurstücke 25/5 (17.538 m²) und 25/6 (9.900 m²) – bis 2026 als ungeteiltes Flurstück 25/3 geführt. Zum gleichen Zeitpunkt gingen auch die bebauten Flurstücke Unter den Linden 53 und 55 an dieselbe Eigentümerin über.
Aktuelle Eigentümerin
Seit 20.02.2026: Gerner und Schulte Projektentwicklung eGbR (Geesthacht), Teil der Gerner Projekt KG – ein professioneller Bauträger, kein Landwirt
Bisherige Nutzung
Landwirtschaftliche Ackerfläche mit nachweislich hoher Bodengüte und Ertragskraft, außerhalb der bestehenden Siedlungsgrenze
Was die Flurkarte zeigt
Rot markiert das gesamte zusammenhängende Areal: die Ackerfläche (Flurstücke 25/5 und 25/6, durch die dünne rote Linie voneinander getrennt) sowie die beiden bebauten Grundstücke Unter den Linden 53 und 55 am östlichen Rand – alle heute in derselben Hand.
Bodenrichtwerte im Vergleich
Die Karte weist für die Ackerfläche einen Bodenrichtwert von 88 €/m² aus, für die angrenzende Wohnbaufläche Am Wasserturm dagegen 240 €/m². Allein dieser Wertunterschied zeigt, welchen finanziellen Anreiz eine Umwidmung zu Bauland für die Eigentümerin bedeuten würde.
Flurkarte mit rot markiertem Gesamtareal: Ackerfläche und die beiden bebauten Grundstücke Unter den Linden 53 und 55, mit Bodenrichtwerten 88 €/m² und 240 €/m²

Flurkarte mit Bodenrichtwerten: das gesamte am 20.02.2026 verkaufte Areal (rot).

Chronik

Wie es zur heutigen Situation kam

Die Fläche beschäftigt die Gemeinde bereits seit 2017. Entscheidend für die aktuelle Debatte sind vor allem die letzten anderthalb Jahre.

2017
2017

B-Plan-Aufstellungsbeschluss „Hohes Feld – Süd"

Die Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans (DS-Nr. XVII/106-01) im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB – einem Verfahren, das eigentlich für den Übergang vom Innen- in den Außenbereich gedacht ist.

18.07.2023
18.07.2023

Bundesverwaltungsgericht kippt § 13b BauGBRechtsprechung

Das BVerwG entscheidet (Az. 4 CN 3.22), dass § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt, weil er bei solchen Verfahren eine Umweltprüfung ausschließt. Die Entscheidung betrifft die Ebene des Bebauungsplans – nicht unmittelbar die Ebene des Flächennutzungsplans, in der wir uns aktuell befinden.

31.07.2025
31.07.2025

Bekanntmachung des FNP-Vorentwurfs

Die Gemeinde Stelle macht den Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2035 öffentlich bekannt (Bekanntmachung Nr. 30/2025) und eröffnet damit die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Sept. 2025
Sept. 2025

Unsere Stellungnahme zum FNP

Rund 75 Anwohnerinnen und Anwohner unterzeichnen unsere Stellungnahme zum FNP-Vorentwurf. Darin benennen wir acht Punkte – von Verkehrssicherheit über Hochwasserschutz und Bodenqualität bis zur Rolle privater Investoren – und fordern, die Fläche S2 nicht als Wohnbaufläche auszuweisen.

20.02.2026
20.02.2026

Verkauf an professionellen BauträgerZentral

Noch bevor das FNP-Verfahren abgeschlossen ist, wechselt die Fläche den Eigentümer: Sie geht an die Gerner und Schulte Projektentwicklung eGbR über. Für uns ein zentrales Argument – die Gemeinde betont selbst, vorrangig Flächen zu entwickeln, die (teilweise) in kommunaler Hand sind. Bei S2 ist genau das Gegenteil eingetreten.

Frühjahr 2026
Frühjahr 2026

Landschaftsplan-Vorentwurf und zweite Stellungnahme

Parallel zum FNP legt die Gemeinde den Vorentwurf zur Fortschreibung des Landschaftsplans aus (Planungsgruppe Landschaft). Für die dort als „Fläche W" geführte Fläche reichen wir eine eigene, fachlich zugeschnittene Stellungnahme ein: Sie fordert eine eindeutige Einordnung als schutzwürdiger Freiraum statt einer offenen, interpretationsfähigen Darstellung – und verweist auf Defizite bei der Erfassung von Klima- und Bodenfunktionen.

Aktuell
Aktuell

Anfrage zur Innen-/Außenbereichs-EinstufungLaufend

Wir haben bei der Gemeindeverwaltung eine förmliche Anfrage nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) gestellt, um zu klären, wie die Fläche planungsrechtlich als teilweise im Innenbereich liegend eingestuft werden konnte. Die Behörde hat dafür gesetzlich einen Monat Zeit zu antworten.

13.09.2026
13.09.2026

KommunalwahlEntscheidend

Gemeinderat, Kreistag und die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister werden direkt gewählt – ggf. mit Stichwahl am 27.09.2026. Der neue Rat wird über die weiteren Schritte zu S2 mitentscheiden. Deshalb ist diese Wahl für uns von zentraler Bedeutung.

Die Argumente im Detail

Warum wir gegen die Ausweisung als Wohnbaufläche sind

Unsere Stellungnahme an die Gemeinde führt eine Reihe von Punkten aus. Die wichtigsten fassen wir hier verständlich zusammen – wer mehr wissen möchte, findet unten die vollständigen Unterlagen.

01

Verkauf vor Verfahrensabschluss

+

Die Gemeinde hat wiederholt betont, vorrangig Flächen zu entwickeln, die ganz oder teilweise in kommunaler Hand sind – so kann sie Einfluss auf Bauform, Grundstücksgrößen und Bebauungsart nehmen. Bei S2 wurde genau das Gegenteil möglich gemacht: Die Fläche wurde im Februar 2026, noch während des laufenden FNP-Verfahrens, an einen professionellen Bauträger verkauft.

Für uns entsteht dadurch der Eindruck, dass hier Fakten geschaffen wurden, bevor die Öffentlichkeit abschließend beteiligt war.

02

Ungünstiger Flächenzuschnitt und enge Bebauung

+

Die Teilfläche S2 wurde so aus dem Gesamtfeld herausgelöst, dass sie größtenteils im Alleineigentum des Investors liegt. Der Zuschnitt wirkt nicht landwirtschaftlich oder städtebaulich, sondern eigentumsbezogen begründet. Durch die kleinteilige Parzellierung würden an mehrere heute schon bebaute Nachbargrundstücke künftig zwei neue Bauparzellen statt bislang einer durchgehenden Feldgrenze angrenzen – mit spürbar geringeren Abständen als heute gewohnt.

Woher „enge Bebauung" kommt: Schon der Aufstellungsbeschluss von 2017 formuliert als Planungsziel, dass die Grundstücke „nicht zu groß werden" sollen, und sieht „in einem Teilbereich auch bezahlbaren Wohnraum (Mehrfamilienhaus, Reihenhaus)" vor. Das sind die Bautypen mit der höchsten Dichte im Wohnungsbau – daher unsere Einschätzung „enge Bebauung".

Grobe Größenordnung: Legt man für die rund 11.000 m² der Teilfläche S2 eine für Reihenhaus-/Mehrfamilienhaus-Mischgebiete übliche Dichte von etwa 25–35 Wohneinheiten pro Hektar zugrunde, ergäbe sich eine Größenordnung von grob 25 bis 35 Wohneinheiten. Das ist eine überschlägige Schätzung unsererseits auf Basis vergleichbarer Baugebiete – keine amtliche Angabe, da im Vorentwurf bislang keine konkrete Zahl genannt wird.

03

Innen- vor Außenentwicklung

+

Nach § 1a Abs. 2 BauGB soll Innenentwicklung Vorrang vor der Erschließung neuer Flächen im Außenbereich haben. Die Fläche S2 liegt vollständig außerhalb der bestehenden Siedlungsgrenze. Die Formulierung im Planentwurf, die Fläche liege „teilweise im Innenbereich", halten wir für sachlich nicht zutreffend – eine Einschätzung, die auch das Zukunftskonzept „Stelle 2035" stützt, das der Weiterentwicklung vorhandener Siedlungsgebiete ausdrücklich Vorrang einräumt.

04

Erschließung und Verkehrssicherheit

+

Die einzige sinnvolle Zufahrt führt über die Kreuzung Unter den Linden / Am Wasserturm – schon heute eine der unfallträchtigsten Stellen der Gemeinde, mit einer nur rund drei Meter breiten Einfahrt. Eine verkehrssicher ausgebaute Lösung wäre voraussichtlich nur über einen Kreisverkehr am K22 möglich, mit geschätzten Kosten von ein bis zwei Millionen Euro und Beteiligung des Landkreises Harburg. Für den Investor dürfte das wirtschaftlich kaum darstellbar sein – mit dem Risiko, dass am Ende bei der günstigeren, unsicheren Variante gespart wird.

05

Bodenqualität, Klima und Hochwasser

+

Die Fläche zeigt eine nachweislich außergewöhnliche Bodengüte: Selbst im trockenen Sommer 2026 wuchs der Mais dort über drei Meter hoch – ganz ohne Bewässerung, während benachbarte Flächen verdorrten. Zugleich weist die Fläche ein starkes Gefälle Richtung Bestandsbebauung auf; schon heute kommt es dort bei Starkregen zu Wassereinbrüchen in Kellern. Eine Versiegelung würde beide Probleme verschärfen: den Verlust wertvollen Ackerbodens und die Hochwassergefahr für die Nachbarschaft.

06

Soziale Infrastruktur vor neuen Baugebieten

+

Weiteres Wachstum der Gemeinde Stelle ist aus unserer Sicht nur dann verantwortbar, wenn zugleich ein bedarfsgerechter Ausbau der Infrastruktur gesichert ist – Kindertagesstättenplätze, Schulkapazitäten und ärztliche Versorgung eingeschlossen. Das ist keine grundsätzliche Ablehnung von neuem Wohnraum, sondern eine Reihenfolge: Erst die Frage klären, ob die vorhandene Infrastruktur zusätzliche Familien tragen kann, dann über neue Wohnbauflächen wie S2 entscheiden – nicht umgekehrt.

Vor der Wahl

Wo die Fraktionen stehen

Wir haben alle Ratsmitglieder im Sommer 2026 schriftlich zu ihrer Position befragt. Hier die Rückmeldungen im Überblick – aktualisiert, sobald neue Antworten eingehen.

Harald Kottsieper

BIGS
Klar gegen S2

Spricht sich in seiner schriftlichen Antwort eindeutig gegen eine Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche aus und befürwortet konsequente Innenentwicklung statt neuer Flächen am Ortsrand.

Schriftliche Antwort · eingegangen 07.07.2026

Dieter Hanke

UWA – Unabhängige Wähler Ashausen
Tendenziell gegen S2

Positioniert sich in weiten Teilen gegen die Bebauung.

Schriftliche Antwort · eingegangen 19.07.2026

Dr. Kathleen Schwerdtner Mánez

Grüne
Nicht klar positioniert

Persönlich zurückhaltend gegenüber einer Neuausweisung, verweist aber auf mögliche kommunale Erwerbsoptionen und die Bürgerbeteiligung im Rahmen von „Stelle 2035". Kein klares Bekenntnis gegen S2.

Schriftliche Antwort · eingegangen vor 21.06.2026

Lothar Steffen

Grüne
Widerspricht unserer Position

Verteidigt S2 explizit als „Potenzialfläche" und widerspricht der Einschätzung der Interessengemeinschaft. Sieht Bebauungspläne nur dort kritisch, wo kein überwiegend kommunales Grundeigentum vorliegt.

Schriftliche Antwort · eingegangen vor 21.06.2026

Volkmar Persiel & Jannik Stuhr

CDU
Für Beibehaltung der Fläche

In ihrer schriftlichen Antwort schließt die CDU eine Bebauung im Außenbereich nicht grundsätzlich aus: Innenentwicklung sei „auch für uns der Grundsatz", schließe eine Außenbereichsentwicklung aber nicht aus. Eine Offenlegung der Eigentumsverhältnisse in einer öffentlichen Ratssitzung lehnt sie ab, ebenso hält sie fachliche Gutachten vor der FNP-Aufstellung für nicht erforderlich. Beim Infrastrukturausbau sieht sie sich bereits gut aufgestellt (Kita-Überschuss, Erweiterung Schule Ashausen). Bemerkenswert: Im Freitext befürwortet sie Außenbereichsentwicklung „insbesondere dann, wenn die Gemeinde Eigentümer ist" – bei S2 ist genau das nicht der Fall.

Schriftliche Antwort · eingegangen 17.07.2026

Ben Waldecker

Die Linke
Differenziert, mit Einschränkungen

Befürwortet konsequente Innenentwicklung und die formale Aufhebung des B-Plan-Verfahrens „Hohes Feld – Süd", möchte sich zur Ausweisung von S2 selbst aber nicht klar festlegen. Fordert vollständige Transparenz über Eigentumsverhältnisse und betont im Freitext: bezahlbarer Wohnraum vorrangig in kommunaler oder gemeinnütziger Hand, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung dürften dabei nicht vergessen werden.

Schriftliche Antwort · eingegangen 16.07.2026

Claus Petersen

SPD
Klar gegen S2

Die SPD-Fraktion hat sich klar gegen die Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche positioniert.

Rückmeldung von Claus Petersen · Sommer 2026
Rechtlicher Hintergrund

Worauf wir uns berufen

Unsere Argumentation stützt sich auf mehrere rechtliche Grundlagen. Wichtig ist uns dabei, sauber zwischen der Ebene des Flächennutzungsplans (FNP) und der eines späteren Bebauungsplans zu unterscheiden – die beiden Verfahren folgen unterschiedlichen Regeln.

Mitmachen

Jetzt zählt jede Stimme – und jede Unterschrift

Die nächste förmliche Gelegenheit, unsere Position einzubringen, ist die öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB. Bis dahin sammeln wir weiter Unterstützung – und am 13. September entscheidet sich, wer im neuen Rat über S2 mitbestimmt.

Mit uns sprechen

Schreibt uns, wenn ihr Fragen habt, unterschreiben oder mithelfen möchtet – wir melden uns zeitnah zurück.

IGHohesfeld@pless.me

Am 13. September wählen gehen

Gemeinderat, Kreistag und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister werden direkt gewählt. Wer im neuen Rat sitzt, entscheidet mit über die Zukunft von S2 – unabhängig von der eigenen Position lohnt sich ein Blick auf die Kandidatinnen und Kandidaten in Stelle und Ashausen.